Verfolgungswahn

8. Januar 2020

Über den Umgang mit Opfern des Naziregimes anlässlich der jüngsten Entscheidung desBerliner FinanzamtesEin politischer Störenfried sollte zum Schweigen gebracht werden. Gegenüber dem Ausland behauptetedie Regierung, sie bekämpfe lediglich Staatsfeinde, die als Kommunisten den braunen Terror Hitlers nurbekämpft hätten, weil er dem roten im Weg gestanden habe. Aber die Sache ging nach hinten los. Dervon der Bundesregierung zu ihrem Vertreter bestellte Rechtsanwalt Fabian von Schlabrendorff aus demKreis der Widerstandskämpfer des 20. Juli sagte bei der Prozesseröffnung Ende November 1962 in Berlin,gerade vor dem Widerstand der Kommunisten könne man sich nur in Ehrfurcht verneigen… In einemBeschluss stellte der 1. Senat die Frage, ob eine etwaige Feststellung, die VVN sei eine Vereinigung, derenTätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, im vorliegenden Fall ausreiche, um einenVerbotsantrag zu rechtfertigen. Der dieser Ordnung zugrunde liegende Sühnegedanken, dessenVerwirklichung zu den vornehmsten Aufgaben der Bundesrepublik gehöre, verlange eine Abwägung, obgegen eine Organisation von Verfolgten ein Verbot mit der damit verbundenen Strafsanktion erlassenwerden dürfe… Ungeachtet ihrer blamablen Niederlage ließ die Regierung nicht davon ab, die Vereinigungder Verfolgten des Naziregimes, die sich inzwischen ergänzend Bund der Antifaschisten nennt, alslinksextremistisch zu bezeichnen und aus dem öffentlichen Leben auszugrenzen. Mit der Entscheidungdes Berliner Finanzamtes, der Verfolgtenorganisation die Gemeinnützigkeit abzusprechen, erreichte dieDiffamierungskampagne nach 55 Jahren ihren vorläufigen Höhepunkt. Damit habe Deutschland, so derHolocaust-Überlebende Horst Selbiger in der jüngsten Ausgabe der „Jüdischen Allgemeinen“, nach der vonRalph Giordano konstatierten zweiten Schuld, dem Beschweigen und Vertuschen der Vergangenheit, einedritte Schuld auf sich geladen.
Auszug BAF 02./03.2020