Nationalsozialistisches Unrecht

8. Januar 2020

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD:
„Die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz begrüßt, dass nach Jahrzehnten politischer Verleugnungdas an den „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ verübte nationalsozialistische Unrecht nun endlich alssolches anerkannt wird und damit die Betroffenen als NS-Opfer… Der Deutsche Bundestag sollte zudemunmissverständlich darlegen, dass sich der Status des NS-Opfers nicht allein auf diejenigen „Asozialen“und „Berufsverbrecher“ beschränkt, die in ein KZ verbracht worden sind, sondern auf alle Angehörigenvorgenannter Gruppen, denen der NS-Staat Gewalt angetan oder denen er unrechtmäßig Freiheit geraubthat… Die sozialrassistische und kriminalpräventive Ausgrenzung und Strafverfolgung des NS-Staates, diean diesen Opfergruppen exemplarisch aufgezeigt werden kann, ist jahrzehntelang ausgeblieben unddamit konstruktiver gesellschaftlicher Auseinandersetzung vorenthalten worden. Sie verdient geradeheute größtmögliche Aufmerksamkeit, weil rechtsextremistische Gedanken bis hin zu Gewalttatenaugenscheinlich auch in Deutschland wieder neuen Aufwind und sogar Zuspruch finden. Auch Vorurteileüber „abweichendes Verhalten“ sind in unserer Gesellschaft nicht überwunden…
Auszug BAF 02./03.2020