Wir kritisieren die Entscheidung der Finanzbehörden, der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Vor dem Hintergrund, dass die VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht als linksextrem eingestuft wird, hat das Finanzamt in Berlin der Organisation Anfang November die Gemeinnützigkeit entzogen.
Der 1947 gegründete Verband bot Überlebenden der NS-Verfolgung früh eine Plattform, später wurde er auch Basis für die antifaschistische Arbeit der nächsten Generation. In Zeiten einer wiedererstarkenden radikalen Rechten in unserem Land empfinden wir den nun vollzogenen Schritt, der einer antifaschistischen Organisation die Arbeit nahezu unmöglich macht, als absolut unverständlich.
Lest hier den offenen Brief, den Esther Bejarano, Shoah-Überlebende und Ehrenvorsitzende der VVN, an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gerichtet hat.
Unterdessen hat sich auf der Plattform „OpenPetition“ eine Initiative gegründet, die für die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit eintritt. Ihr könnt sie unter folgendem Link unterstützen:
https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben
Erinnern für die Zukunft e.V.
Statement des Vereins Erinnern für die Zukunft e.V. auf Facebook
19. Januar 2020
Solidaritätserklärung mit der VVN-BdA
19. Januar 2020
Die ver.di-Jugend Bremen-Nordniedersachsen solidarisiert sich mit der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V.
Im letzten Jahr hat das Berliner Finanzamt für Körperschaften der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Entscheidung begründet die Behörde damit, dass die VVN-BdA vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextrem geführt wird. Die ver.di-Jugend Bremen-Nordniedersachsen kritisiert diese Begründung scharf, fordert die Rücknahme des Beschlusses und erwartet, dass das Bremer Finanzamt von solchen Beschlüssen absieht.
Wenn das Erinnern an die Verbrechen der Nationalsozialist*innen, das Informieren überfaschistische Entwicklungen und der Einsatz für eine solidarische Gesellschaft nicht gemeinnützig sind, was ist dann gemeinnützig? Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA und didadurch entstehenden steuerlichen Nachteile führen zu enormen finanziellen Problemen, welche die VVN-BdA in ihrer Existenz bedrohen.
Es braucht Vereine wie die VVN-BdA. Das zeigen der Einzug von Faschist*innen in Parlamente und die jüngsten antisemitischen Vorfälle. An Jom Kippur – dem höchsten jüdischen Feiertag versuchte ein Attentäter Jüd*innen in einer Synagoge in Halle zu ermorden, konnte jedoch nicht in das Gebäude eindringen und erschoss stattdessen eine Passantin und den Kunden eines Döner-Imbiss.
Antifaschismus ist gemeinnützig und ein wichtiger Bestandteil für ein solidarisches Zusammenleben angesichts des erneuten Erstarkens völkischer Parteien und Ideologien, der wachsenden Ignoranz gegenüber Rassismus in all seinen Ausprägungen und der Zunahme faschistischen Terrors.
Wir erinnern uns auch an die Rolle, die Gewerkschaften in den Anfängen des Nationalsozialismus gespielt haben. Die Anpassung und die Nichtbeteiligung am Generalstreik 1933 sind Fehler, die wir nicht wiederholen möchten. Als Gewerkschaft stellen wir uns explizit gegen die Entscheidung der Berliner Behörde. Denn wir erinnern auch, dass im Nationalsozialismus Gewekschafter*innen verhaftet, gefoltert und ermordet wurden.
Das Finanzamt des Landes Berlin erhebt Sanktionen gegen das Erinnern an die Verbrechen des Naziterrors und gegen antifaschistisches Engagement. Als Zeichen der Solidarität und im Bewusstsein der Geschichte, tritt die Bremer ver.di Jugend in die VVN-BdA Bremen ein.
Problemfall der Demokratie“ wirbt um Mithilfe
8. Januar 2020
…Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Bremen hat sich Ende 2019 mit einem ungewöhnlichenAppell an die Bevölkerung gewandt und um konkrete Hilfe im Kampf gegen den grassierenden„Rechtsextremismus“ geworben. „Bürgerinnen und Bürger sollten ihr Unbehagen im Kontakt mit einemmutmaßlichen Extremisten nicht für sich behalten oder gar dulden,“ so wird LfV-Behördenleiter DierkSchittkowski in den Medien zitiert („Weser-Kurier“ 17.10.19)… Zwar räumt Schittkowski ein, dass nach derAffäre um den Ex-VS-Chef auf Bundesebene, Hans-Georg Maaßen(CDU), und nach dem
Ermittlungsdesaster im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie das Vertrauen der Bevölkerung in den VS langfristig beschädigt sei. Doch er wolle den Bremer VS so weit es geht öffnen… Es ist eine Reaktion aufjüngere Attentate und Terrorakte von Rechtsradikalen und Neonazis, wie etwa den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und den antisemitischen und fremdenfeindlichen Mordanschlag inHalle… Dieser Kampf kann also nicht allein den Sicherheitsbehörden überlassen bleiben, auch wenn sie nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden dürfen. Im Übrigen waren und sind es bekanntlich Antifaschisten, antifaschistische Gruppen wie die VVN (deren Gemeinnützigkeit vor Kurzem aberkanntworden ist) oder Netzwerke gegen Rechts sowie JournalistInnen und WissenschaftlerInnen, die die Öffentlichkeit zumeist weit kompetenter über neonazistische Gefahr aufgeklärt haben als der VS… Die Zivilgesellschaft für Zwecke eines Geheimdienstes einzuspannen, womöglich Inoffizielle Mitarbeiterheranzuziehen, die Zivilgesellschaft in die Pflicht zu nehmen und so mitverantwortlich zu machen – das geht tatsächlich zu weit. Denn trotz aller Bemühungen um Offenheit, für die Dierk Schittkowski als LfV-Amtsleiter stehen mag, muss man sich klarmachen: Auch der Bremer „Verfassungsschutz“ ist ein Problemfall der Demokratie. Es handelt sich um einen Geheimdienst mit klandestinen Strukturen, Mittelnund Methoden, der demokratischen Prinzipien widerspricht und skandalgeneigt arbeitet…
Terra Oblita
8. Januar 2020
Ansatzpunkte für eine europäische Erinnerungskultur?…Auf der Plattform „Terra Oblita“ lassen sich anhand einer interaktiven Karte Erinnerungsorte vonvergessenen NS-Opfern finden, d.h. Opfer, die in der öffentlichen Wahrnehmung nur eine untergeordneteRolle spielen, wie z.B. sowjetische Kriegsgefangene, Opfer der „Euthanasie“ u.a.. In vier Sprachen(russisch, ukrainisch, deutsch und englisch) kann man sich informieren oder auch selbst Beiträgehochladen… Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit dient hier als Klammer, um sich mit der Gegenwartauseinandersetzen und zusammenarbeiten zu können. Das Dokument einer Dozentin der UniversitätBremen beleuchtet die dabei auftretenden Schwierigkeiten und Probleme – zeigt aber auch Ansatzpunktefür eine Zusammenarbeit. Das Projekt ist eines von sehr wenigen unter vielen von der EVZ gefördertenProjekten, die eine derartige Aufgabenstellung verfolgen… die Plattform soll für neue Beiträgeoffenbleiben und wird von den Studenten der Moskauer Universität weiter gepflegt.
Nationalsozialistisches Unrecht
8. Januar 2020
Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD:
„Die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz begrüßt, dass nach Jahrzehnten politischer Verleugnungdas an den „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ verübte nationalsozialistische Unrecht nun endlich alssolches anerkannt wird und damit die Betroffenen als NS-Opfer… Der Deutsche Bundestag sollte zudemunmissverständlich darlegen, dass sich der Status des NS-Opfers nicht allein auf diejenigen „Asozialen“und „Berufsverbrecher“ beschränkt, die in ein KZ verbracht worden sind, sondern auf alle Angehörigenvorgenannter Gruppen, denen der NS-Staat Gewalt angetan oder denen er unrechtmäßig Freiheit geraubthat… Die sozialrassistische und kriminalpräventive Ausgrenzung und Strafverfolgung des NS-Staates, diean diesen Opfergruppen exemplarisch aufgezeigt werden kann, ist jahrzehntelang ausgeblieben unddamit konstruktiver gesellschaftlicher Auseinandersetzung vorenthalten worden. Sie verdient geradeheute größtmögliche Aufmerksamkeit, weil rechtsextremistische Gedanken bis hin zu Gewalttatenaugenscheinlich auch in Deutschland wieder neuen Aufwind und sogar Zuspruch finden. Auch Vorurteileüber „abweichendes Verhalten“ sind in unserer Gesellschaft nicht überwunden…
Auszug BAF 02./03.2020
Verfolgungswahn
8. Januar 2020
Über den Umgang mit Opfern des Naziregimes anlässlich der jüngsten Entscheidung desBerliner FinanzamtesEin politischer Störenfried sollte zum Schweigen gebracht werden. Gegenüber dem Ausland behauptetedie Regierung, sie bekämpfe lediglich Staatsfeinde, die als Kommunisten den braunen Terror Hitlers nurbekämpft hätten, weil er dem roten im Weg gestanden habe. Aber die Sache ging nach hinten los. Dervon der Bundesregierung zu ihrem Vertreter bestellte Rechtsanwalt Fabian von Schlabrendorff aus demKreis der Widerstandskämpfer des 20. Juli sagte bei der Prozesseröffnung Ende November 1962 in Berlin,gerade vor dem Widerstand der Kommunisten könne man sich nur in Ehrfurcht verneigen… In einemBeschluss stellte der 1. Senat die Frage, ob eine etwaige Feststellung, die VVN sei eine Vereinigung, derenTätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, im vorliegenden Fall ausreiche, um einenVerbotsantrag zu rechtfertigen. Der dieser Ordnung zugrunde liegende Sühnegedanken, dessenVerwirklichung zu den vornehmsten Aufgaben der Bundesrepublik gehöre, verlange eine Abwägung, obgegen eine Organisation von Verfolgten ein Verbot mit der damit verbundenen Strafsanktion erlassenwerden dürfe… Ungeachtet ihrer blamablen Niederlage ließ die Regierung nicht davon ab, die Vereinigungder Verfolgten des Naziregimes, die sich inzwischen ergänzend Bund der Antifaschisten nennt, alslinksextremistisch zu bezeichnen und aus dem öffentlichen Leben auszugrenzen. Mit der Entscheidungdes Berliner Finanzamtes, der Verfolgtenorganisation die Gemeinnützigkeit abzusprechen, erreichte dieDiffamierungskampagne nach 55 Jahren ihren vorläufigen Höhepunkt. Damit habe Deutschland, so derHolocaust-Überlebende Horst Selbiger in der jüngsten Ausgabe der „Jüdischen Allgemeinen“, nach der vonRalph Giordano konstatierten zweiten Schuld, dem Beschweigen und Vertuschen der Vergangenheit, einedritte Schuld auf sich geladen.
Auszug BAF 02./03.2020
Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD zu Gemeinnützigkeit
19. Dezember 2019
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 20/178 Landtag 20. Wahlperiode 19.11.2019
Antrag der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Zivilgesellschaftliches Engagement fördern: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern
Der Bundesfinanzhof hat Anfang des Jahres im sogenannten attac-Urteil über Fragen der Gemeinnützigkeit im Zusammenhang mit politischem Engagement entschieden, und die Abgabenordnung dabei zu Lasten vieler zivilgesellschaftlicher Vereine, die sich politisch betätigen, eng ausgelegt: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat“, lautete der Tenor des Gerichtes. In der Vorinstanz hatte das Hessische Finanzgericht noch argumentiert, dass der attac Trägerverein e.V. den Gemeinnützigkeitszweck der politischen Bildung (§52 Absatz 2 Nr 7 Abgabenordnung) für sich geltend machen könne.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes hat schließlich im Oktober 2019 dazu geführt, dass durch das Berliner Finanzamt auch dem Verein Campact e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, weiteren Vereinen drohen ähnliche Probleme. Der Entzug der Gemeinnützigkeit hat für Vereine große steuerrechtliche Nachteile, weil private Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar sind und gerade Vereine ohne kommerzielle oder institutionelle Zuwendungen auf diese Spenden angewiesen sind.
Grundlage für die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist die Abgabenordnung. Dort sind 25 inhaltliche Ziele aufgelistet, die Vereine für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit tatsächlich verfolgen müssen. Die Liste umfasst viele unterschiedliche Punkte und ist ebenso unterschiedlich detailliert. So kennt die Abgabenordnung eine Unterscheidung zwischen Karneval und Fasching, stellt klar „Schach gilt als Sport“ und enthält Passagen zum Modellflug und Amateurfunk.
Ein explizites Kriterium für die steuerliche Förderung zur Wahrnehmung und Verwirklichung von Grund- und Menschenrechten, Frieden, Klimaschutz, sozialer Gerechtigkeit, informationeller Selbstbestimmung und der Gleichstellung der Geschlechter fehlt bislang im Katalog der Gemeinnützigkeit. Ebenso fehlt die seit Jahren von vielen Vereinen geforderte Förderung des gemeinnützigen Zugangs zu digitaler Infrastruktur (Freifunk). Diese Forderung hatten auch die Bremische Bürgerschaft und der Bundesrat mehrfach erhoben.
Als Konsequenz des Urteils des Bundesfinanzhofes haben sich 120 Vereine und Stiftungen angesichts des verschärften Kurses gegen Vereine wie attac oder
Campact und der engen Auslegung der Abgabenordnung zusammengeschlossen, um in der „Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ entsprechende Forderungen an die Bundesregierung zu richten. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt „mit Hochdruck an der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ zu arbeiten und will einen Gesetzesentwurf für Reformen vorlegen. Auf der Finanzministerkonferenz im Mai 2019 wurde über Gemeinnützigkeit diskutiert und bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden.
Als ersten Schritt die Unsicherheit im bestehenden Rechtsrahmen abzuwenden, ist eine Reform der Abgabenordnung dringend notwendig und muss einen Passus zur Förderung zivilgesellschaftlichen, demokratischen Engagements aufnehmen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene bei der anstehenden Reform der Abgabenordnung in Bezug auf die Gemeinnützigkeit von Körperschaften (insbesondere §51-58 AO) dafür einzusetzen Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliches, demokratisches Engagement in den Themenfeldern Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, informationelle Selbstbestimmung, Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter und zur Verfügbarmachung von unkommerzieller digitaler Infrastruktur (Freifunk) zu schaffen und entsprechend klarstellende, zusätzliche Kriterien der Gemeinnützigkeit in die Liste nach §52 Abgabenordnung aufzunehmen.
Beschlussempfehlung:
Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Nie wieder !
10. Dezember 2019
Nie wieder!!
Die Liebe, der Anstand, fast alles ging verloren,
das Böse im Menschen, entdeckt und auserkoren.
Warum ließ die Menschheit sich so sehr verblenden?
Denn schon bald konnte keiner mehr das Blatt wenden.
„Nie wieder!“ Das Leid hat so tief genagt
„Nie wieder!“ Haben doch alle gesagt.
Heute sieht man, daß lodernde Feuer entfacht,
es geht ums Geld, es geht um Krieg und Macht.
Die Lüge scheint zur Wahrheit mit ihrer List,
und es gibt sie wieder, die glauben diesen Mist.
Die Zeitzeugen sterben, es gibt sie bald nicht mehr,
doch wir „Omas“ sorgen für ihre Wiederkehr.
Auf den Straßen hört man unsere Lieder:
„Nie wieder! Nie wieder!…“
Mit Genehmigung unserer Bad Segeberger OMA
Irene
Pakulla.amateur.kunzst
Solidaritätsbekundung – VVN/BdA
30. November 2019
Wir Jusos Land Bremen zeigen uns solidarisch mit der VVN/BdA in Bremen und bundesweit, deren Arbeit nun durch die Entscheidung der Berliner Finanzbehörde erheblich erschwert wird. Während bundesweit Faschist*innen und Rechtsradikale in Parlamente einziehen und von dort ihre menschenfeindliche Hetze verbreiten, wird antifaschistische Arbeit vom Staat -aus mehr als fragwürdigen Gründen – erschwert und behindert. Als einer der ältesten antifaschistischen Verbände der BRD verdient die VVN/BdA Anerkennung und Unterstützung für ihre Arbeit!Rechtsradikale in Deutschland verbreiten Hass, erstellen Todeslisten und morden; derBayerische Verfassungsschutz hat jedoch nichts besseres zu tun, als gegen Menschen vorzugehen, die genau gegen dies kämpfen. Stattdessen werden genau solche rechtsradikale Netzwerke, wie bspw. “Uniter” weiterhin geduldet und sogar als gemeinnützig anerkannt. Dass die Berliner Finanzbehörde nun der Auffassung des Bayerischen Verfassungsschutz gefolgt ist, macht uns wütend! Wir finden dieses Verhalten eine Schande und bezeichnend für den Umgang des deutschen Staates mit linken Organisationen. Die Entscheidung der Berliner Finanzbehörden muss unverzüglich rückgängig gemacht werden, das gilt natürlich auch für die geforderten Nachzahlungen! Von den Bremischen Finanzbehörden erwarten wir, dass sie auch weiterhin die VVN/BdA als gemeinnützig anerkennen.Der Kampf gegen den Faschismus ist ein Aufgabe, die uns alle angeht. Wir stehen deshalb solidarisch an der Seite der VVN/BdA
Bremer SPD Vorsitzende Sascha Aulepp tritt aus Solidarität in die VVN-BdA Bremen ein
30. November 2019
29. November 2019
Solidarität mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Bundesverbands der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen“ (VVN-BdA) stößt bei der Bremer SPD-Landesvorsitzenden Sascha Karolin Aulepp auf tiefes Unverständnis und scharfe Kritik. Aulepp erklärte: „Antifaschistische Arbeit und die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Deutschlands sind angesichts des Erstarkens völkischer und hetzerischer Parteien und des zunehmenden faschistischen Terrorismus wichtiger denn je. Diese Arbeit verdient unsere volle Anerkennung und Unterstützung! Die Entscheidung des Berliner Finanzamts, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzusprechen, halte ich für falsch. Dadurch wird das Engagement gegen Faschisten und Rechtsradikale geschwächt. Die VVN-BdA genießt deswegen meine volle Solidarität. Als Ausdruck dieser Solidarität bin ich heute Mitglied geworden.Die von Überlebenden deutscher Konzentrationslager gegründete VVN-BdA ist einer der ältesten antifaschistischen Verbände der BRD. Der Verband ist über mehrere Generationen hinweg dafür eingetreten, die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Ich freue mich, dass die bremische Finanzbehörde die Gemeinnützigkeit des Landesverbandes Bremen der VVN-BdA anerkannt hat. Organisationen wie VVN-BdA, Attac oder Campact leisten durch ihr selbstloses Einstehen für die Demokratie, gegen Ausgrenzung und für Solidarität einen wichtigen Beitrag zur politischen Meinungsbildung und zum demokratischen Gemeinwohl in Deutschland. Sie sind deshalb gemeinnützig, und zwar in Bayern und Berlin genauso wie in Bremen! Ich erwarte von Olaf Scholz, mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzes diesbezüglich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.