Pressemitteilung

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25. April 1999

im Namen der 165 Unterzeichner des Gewerkschafteraufrufs „1. Mai – Nazifrei“, der „Gewerkschafter gegen Rassismus und Standortnationalismus“ und der Anmelder der Kundgebung „1. Mai – Nazifrei“:

Das Stadtamt hat soeben mündlich mitgeteilt, daß sowohl die Demonstration der NPD, wie auch alle Gegendemonstrationen am 1. Mai im ganzen Stadtgebiet verboten werden. Somit ist auch die Demonstration der Kolleginnen und Kollegen des DaimlerChrysler-Werkes vor dem Tor 7 verboten worden. Selbstverständlich begrüßen wir das Verbot der NPD-Provokation ausdrücklich, so, wie wir ein generelles Verbot aller faschistischen Organisationen begrüßen würden. Solange dieses Verbot aber nicht erfolgt, sind wir uns dessen bewußt, daß auch dieses ausgesprochene Demonstrationsverbot vor den Gerichten kaum Bestand haben dürfte. Für uns, als Beschäftigte bei DaimlerChrysler und als Gewerkschafter, ist es selbstverständlich, daß wir unser Demonstrationsrecht vor den Toren unseres Betriebes durch alle Instanzen einklagen werden. Für uns steht fest, daß wir, unabhängig davon, ob die NPD-Provokation nun stattfindet oder nicht, vor der Öffentlichkeit demonstrieren wollen, daß sich diese Belegschaft, die z.B. 1996 geschlossen – egal ob Ausländer oder Deutscher – gegen die Kürzung der Lohnfortzahlung gekämpft hat, nicht provozieren oder spalten läßt.