Das Bundesverfassungsgericht und die NPD
18. Mai 2017
Am 17. Januar verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil in Sachen NPD-Verbot. Quintessenz des Urteils: Die Nationaldemokraitsche Partei Deutschlands (NPD) ist eine antidemokratische, rassistische und neofaschistische Partei, die planmäßig und zielgerichtet die Beseitigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaat betreibt, aber sie ist nicht bedeutend genug um sie zu verbieten… Dabei haben sich die RichterInnen bei der Urteilsbegründung viel Mühe gegeben. Sie haben z.B. das Problem der staatlich bezahlten Nazis (sogenannte V-Leute) in den Organen einer zu verbietenden Partei rechtlich weitestgehend gelöst… Sehr ausführlich war die Begründung beim Nachweis, dass die NPD die sogenannte freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) beseitigen will… Doch in der Urteilsbegründung wurde bewiesen, dass die NPD die Würde des Menschen und die wesentlichen Grundsätze der Demokratie missachtet…
Im Mittelpunkt der Prüfungen der Menschenwürde und der Grundsätze der Demokratie stand faktisch das Konzept der „Volksgemeinschaft“, das die NPD propagiert. Insbesondere die beabsichtigte Ausbürgerung und der weitere Umgang mit deutschen StaatsbürgerInnen, die nach Ansicht nicht „ethnisch“ deutsch sind, wird vom BVerfG als Beweis herangezogen… Darüber hinaus hatten die RichterInnen aber auch den Rassismus, den Antiislamismus und Antisemitismus und den Willen der NPD zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie zu Gunsten eines autoritären Nationalstaats belegt. Etwas überraschend ist, dass das BVerfG auch die „Wesensverwandtschaft“ der NPD mit dem Nationalsozialismus (NS) feststellt…
Für uns bleibt nur durch stetige Aufklärungsarbeit dem Neofaschismus seine soziale Basis streitig zu machen.
Auszug BAF-Artikel 06./07.2017