VVN BdA nun auch von Entzug der Gemeinnützigkeit betroffen – Gemeinnützigkeitsrecht muss erweitert und modernisiert werden
28. November 2019
Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen. In den Monaten zuvor waren die Vereine Attac und Campact von dieser Entscheidung betroffen. Als Begründung wird in all diesen Fällen die zu starke politische Positionierung der jeweiligen Vereine angeführt, die mit der aktuellen Abgabenordnung nicht vereinbar sei. Potenziell sind unzählige weitere Vereine von ähnlichen Entscheidungen bedroht. Wenn Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, können private Spenden nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die rot-grün-rote Koalition hat einen Antrag in die Bürgerschaft eingereicht, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und zu erweitern.
Klaus-Rainer Rupp, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, begründet den Antrag: „Es ist schon auffällig, dass in einer Zeit des Rechtsrucks zivilgesellschaftlichen Vereinen, die sich beispielsweise für Klimaschutz, Steuergerechtigkeit, Frieden, Gleichstellung oder Völkerverständigung einsetzen, die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Gleichzeitig sind Spenden für viele andere Vereine, oder auch Parteien weiterhin steuerlich absetzbar. Die derzeitige Regelung derGemeinnützigkeit ist widersprüchlich und völlig absurd. Um diese Benachteiligung von zivilgesellschaftlichen Vereinen zu beenden, muss die Abgabenordnung dringend um einen Passus zur Förderung zivilgesellschaftlichen und demokratischen Engagements erweitert werden. Wenn Menschen Vereinen Geld spenden, die sich für Demokratie, Klimaschutz, zivile Konfliktlösung undsoziale Gerechtigkeit engagieren, müssen auch diese dieselben Steuervorteile erhalten, wie bei Spenden für andere Vereine.“Den Antrag „Zivilgesellschaftliches Engagement fördern: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern“ der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD finden Sie hier.