Kein Gnadentod

12. Mai 2014

Der Ermordung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen und psychischen Krankheiten unter dem NS-Regime war die erste massenhafte Vernichtungsaktion dieses Regimes. Um hieran zu erinnern gab es unter dem Titel „Entwertet-Ausgegrenzt-Getötet“ vom 17.01.-03.03.2014 in der Staats- und Universitätsbibliothek eine Wanderausstellung zu sehen. Sie behandelte auf 14 Tafeln explizit die sogenannte Kinder-Euthanasie in Bremen….Bereits 1938 begannen die Planungen und führten schließlich zur Bildung des „Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“. Am 18.08.1939 gab es hierzu einen Erlass des Reichsinnenministers. Er verpflichtete zur Erfassung von Neugeborenen und Kleinkindern mit bestimmten „schweren angeborenen Leiden“ per Meldebogen an den Reichsausschuss. Aufgrund dieser Meldebögen „begutachteten“ Ärzte und Psychologen beim Reichsausschuss die Kinder. Soweit die Kinder bereits in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen untergebracht waren, sorgten die Gesundheitsämter (meist in Absprache mit dem Reichsausschuss) für ihre Überweisung in sogenannte Kinderfachabteilungen (mindestens 31 gab es im Großdeutschland).
Da es in Bremen eine solche nicht gab, wurden die Kinder ab 1941 in der Regel in die Kinderfachabteilung Lüneburg verschickt. Insgesamt wurden dort ca. 700 Kinder eingewiesen, von denen ca. 300 der Mordaktion zum Opfer fielen. Bei ca. 100 weiteren gestorbenen Kindern ist dies unklar. Aus Bremen weiß man von mindestens 36 Kindern, von denen 31 starben (19 Mädchen und 12 Jungen). Nur fünf Jungen überlebten…Die letzten beiden Tafeln beschäftigten sich mit dem Haus Reddersen in Horn und dem Schicksal der dort Eingewiesenen nach der Auflösung der Einrichtung für psychisch erkrankte Kinder 1939. Von den 74 Kindern starben bis 1945 mindestens 44, 18 überlebten nachweislich und 6 wurden in diesem Zeitraum entlassen.
Wer sich von der bremischen Ausstellung einen eigenen Eindruck verschaffen will, kann das zwischen dem 11.06 und dem 10.07.2014 übrigens in der Bremischen Bürgerschaft tun.
Auszug BAF 6/7.2014